Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30994
BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B (https://dejure.org/2007,30994)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B (https://dejure.org/2007,30994)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2007 - B 11a AL 11/07 B (https://dejure.org/2007,30994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B
    Eine ordnungsgemäße Bezeichnung setzt voraus, dass die verletzte Verfahrensnorm und die eine Verletzung vermeintlich begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).

    Abgesehen davon, dass die Beschwerdebegründung den Verfahrensgang in der Vorinstanz nicht lückenlos nachgezeichnet hat (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 62), fehlt es jedenfalls an einem schlüssigen Vortrag zu der Frage, in welcher Weise der Vertagungsgrund durch die Klägerin glaubhaft gemacht worden ist.

  • BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99

    Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B
    Denn die Erkrankung bzw sonstige Verhinderung muss sich schlüssig aus der vorgelegten Bescheinigung ergeben; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhinderung selbst zu beurteilen (vgl BFH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV B 86/99 - BFH/NV 2000, 1353 ; BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 8 B 69/01 - NJW 2001, 2735 mwN).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B
    Eine ordnungsgemäße Bezeichnung setzt voraus, dass die verletzte Verfahrensnorm und die eine Verletzung vermeintlich begründenden Tatsachen substantiiert und schlüssig dargelegt werden (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und SozR 3-1500 § 73 Nr. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 253/18

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII als Darlehen

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn eine plötzliche Verhinderung vorliegt (BSG Beschluss vom 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B), etwa bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung.
  • BSG, 02.08.2010 - B 4 AS 48/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung

    Insofern muss sich aus den vom Gericht zur Glaubhaftmachung angeforderten Belegen eine Erkrankung oder sonstige Verhinderung so schlüssig ergeben, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhinderung selbst zu beurteilen (BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2020 - L 7 AS 498/19
    Als erheblicher Grund anzuerkennen ist grundsätzlich nur eine plötzliche Verhinderung iS einer unvorhergesehen Erkrankung eines Beteiligten oder seines Bevollmächtigten (BSG Beschlüsse vom 21.08.2007 - B 11a AL 11/07 B und vom 31.05.1990 - 11 BAr 153/89; BGH Beschluss vom 19.02.2019 - VI ZB 43/18; BFH Beschluss vom 09.04.2018 - X R 9/18).
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 71/16
    Da es für die beantragte Terminverlegung bereits an der Tatbestandsvoraussetzung des erheblichen Grundes mangelt, kann dahingestellt bleiben, ob beim Vorliegen eines erheblichen Grundes dem Vorsitzenden, wie im Wortlaut von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO angelegt, ein Ermessen bei seiner Entscheidung eingeräumt ist (bejahend z. B. BSG, Beschluss vom 21. August 2007 - B 11a AL 11/07 B - jurs Rdnr. 4; BSG, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - B 9 V 12/15 B - jurs Rdnr. 29; verneinend z. B.: BSG, Beschluss vom 25. Dezember 2008 - B 12 KR 60/07 B - jurs Rdnr. 8; BSG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - B 2 U 75/14 B - jurs Rdnr. 11).
  • BSG, 28.07.2015 - B 14 AS 71/15 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 70/15 B - v. 28.07.2015

    Denn es fehlt in der Beschwerdebegründung bereits an einem schlüssigen Vortrag zu der Frage, in welcher Weise ein erheblicher Grund iS des § 202 Satz 1 SGG iVm § 227 Zivilprozessordnung (ZPO) für eine Aufhebung und Verlegung des Termins wegen plötzlicher Verhinderung durch den Kläger glaubhaft gemacht worden ist (vgl zu den Anforderungen BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B - juris RdNr 3 f; BSG Beschluss vom 2.8.2010 - B 4 AS 48/10 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 28.07.2015 - B 14 AS 70/15 B

    Darlegungsanforderungen einer Grundsatzrüge; Klärungsbedürftigkeit einer

    Denn es fehlt in der Beschwerdebegründung bereits an einem schlüssigen Vortrag zu der Frage, in welcher Weise ein erheblicher Grund iS des § 202 Satz 1 SGG iVm § 227 Zivilprozessordnung (ZPO) für eine Aufhebung und Verlegung des Termins wegen plötzlicher Verhinderung durch den Kläger glaubhaft gemacht worden ist (vgl zu den Anforderungen BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B - juris RdNr 3 f; BSG Beschluss vom 2.8.2010 - B 4 AS 48/10 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 02.08.2010 - B 4 AS 49/10 B
    Insofern muss sich aus den vom Gericht zur Glaubhaftmachung angeforderten Belegen eine Erkrankung oder sonstige Verhinderung so schlüssig ergeben, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhinderung selbst zu beurteilen (BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B).
  • LSG Bayern, 06.07.2012 - L 7 AS 214/12

    Ob ein kurzfristig gestellter Verlegungsantrag wegen fehlenden Fahrtkosten einen

    Ein erheblicher Grund für eine Terminverlegung liegt grundsätzlich nur bei einer plötzlichen Verhinderung vor (BSG, Beschluss vom 21.08.2007, B 11a AL 11/07 B).
  • BSG, 02.08.2010 - B 4 AS 50/10 B
    Insofern muss sich aus den vom Gericht zur Glaubhaftmachung angeforderten Belegen eine Erkrankung oder sonstige Verhinderung so schlüssig ergeben, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhinderung selbst zu beurteilen (BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B).
  • BSG, 02.08.2010 - B 4 AS 66/10 B
    Insofern muss sich aus den vom Gericht zur Glaubhaftmachung angeforderten Belegen eine Erkrankung oder sonstige Verhinderung so schlüssig ergeben, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhinderung selbst zu beurteilen (BSG Beschluss vom 21.8.2007 - B 11a AL 11/07 B).
  • BSG, 02.08.2010 - B 4 AS 51/10 B
  • LSG Hamburg, 11.12.2008 - L 5 AL 14/06
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2021 - L 3 AS 926/21
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2021 - L 3 AS 925/21
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 4344/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht